Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder

Mit unserem 324. Kita-Newsletter haben wir Sie darüber informiert, dass inzwischen auch für jüngere Kinder unter sechs Jahren Antigen-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen sind. Für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wird die Bayerische Teststrategie deshalb ausgeweitet. Es werden nach den Pfingstferien auch für noch nicht eingeschulte Kinder kostenlose Selbsttests zur Verfügung gestellt.

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien kostenlose Selbsttests in den Apotheken für die zweimal wöchentliche Testung der Kinder. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Testung der Kinder wird von den Eltern zuhause vorgenommen. Eine Dokumentation des Testergebnisses bzw. Vorlage in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist nicht erforderlich. Weitere Informationen für die Familien ergeben sich aus dem Elternbrief.

Hinweis: Die Vorgaben für Kinder mit Krankheitssymptomen gelten unverändert fort. Ein negativer Selbsttest ist bei symptomatischen oder nach Erkrankung genesenen Kindern weiterhin nicht ausreichend für die (Wieder-)Zulassung zur Betreuung (vgl. 408. Newsletter).

Im Folgenden informieren wir Sie über das mit den Trägerverbänden und dem Bayerischen Apothekerverband abgestimmte Verteilungsverfahren:

Kindertageseinrichtungen:

  • Das Familienministerium hat ein Muster für einen sogenannten „Berechtigungsschein“ erstellt. Dieses Muster erhalten die Einrichtungsträger zusammen mit einer Ausfüllhilfe unmittelbar von den Aufsichtsbehörden.
  • Pro Kind kann die Einrichtung insgesamt zwei Berechtigungsscheine im Abstand von fünf Wochen ausgeben.
  • Mit jedem Berechtigungsschein erhalten die Familien in einer Apotheke ihrer Wahl für einen Zeitraum von jeweils fünf Wochen zehn Selbsttest-Kits für das in der Einrichtung betreute Kind. Die Apotheken haben sich auf die Nachfrage nach Selbsttest-Kits eingestellt. Möglicherweise hat aber noch nicht jede Apotheke nach den Pfingstferien eine ausreichende Menge an geeigneten Selbsttests vorrätig, es wird diesbezüglich um Geduld gebeten.
  • Der Berechtigungsschein besteht aus zwei Teilen: Ein Teil des Berechtigungsscheins verbleibt nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung und Gegenzeichnung in der Apotheke an die Kita zurückgegeben werden. Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Kita zurückgegeben wurde.

Kindertagespflegestellen:

  • Der Berechtigungsschein wird vom örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) ausgefüllt und mit einem Stempel versehen.
  • Die Kindertagespflegepersonen erhalten die ausgefüllten Berechtigungsscheine über das für sie zuständige Jugendamt. Sie können zwei Berechtigungsscheine pro Kind an die Eltern der von ihnen betreuten Kinder im Abstand von fünf Wochen weitergeben.
  • Auch hier verbleibt ein Teil des Berechtigungsscheins nach der Abholung der Selbsttest-Kits in der Apotheke. Der andere Teil soll von den Eltern nach der Einlösung über die Kindertagespflegeperson an das Jugendamt zurückgegeben werden. Der zweite Berechtigungsschein wird erst ausgegeben, wenn der erste Berechtigungsschein an die Ausgabestelle zurückgegeben wurde.

Für die Schulkinder und die Beschäftigten bleibt es im Hinblick auf die Selbsttests bei dem im 410. Kita-Newsletter sowie dem 413. Kita-Newsletter beschriebenen, bereits vertrauten Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung