Änderung des Rahmenhygieneplans

Keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests für Beschäftigte der Kitas und Kinder bei nur leichten Symptomen

Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen, die vorerst bis Ende November 2020 gelten. Es wurde bisher beobachtet, dass eine COVID-19-Erkrankung bei Kindern deutlich milder verläuft als bei Erwachsenen. Es gibt außerdem vermehrt Hinweise darauf, dass speziell jüngere Kinder (unter zehn Jahren) eine geringere Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Nur rund 3 % der Kitas in Bayern sind aktuell zum Teil oder ganz geschlossen – in aller Regel nur aufgrund von Verdachtsfällen. Weiterhin haben Kinder ein Recht auf Bildung und unter den Kita- und Schulschließungen in diesem Frühjahr besonders gelitten. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen möglichst geöffnet bleiben. Die Politik hat damit nicht nur die Bedeutung der Bildung und Betreuung für unsere Kinder hervorgehoben, sondern auch eine klare Entscheidung zugunsten der Bildung bei Einschränkungen in anderen Bereichen wie Gastronomie, Kultur und Freizeiteinrichtungen getroffen. Diese Schwerpunktsetzung für Bildung und Betreuung können wir nur gemeinsam umsetzen. Dabei müssen und werden wir die Rahmenbedingungen stetig im Blick behalten und dort, wo es notwendig und möglich ist, nachsteuern. Uns ist natürlich bewusst, dass jede Änderung für Sie zu einem neuen Mehraufwand in der Umsetzung führt. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir alle keine Blaupause für eine Pandemie haben und dass manchmal ein längerer zeitlicher Vorlauf, den auch wir uns wünschen, aufgrund der sich stetig verändernden Lage leider nicht möglich ist. Deshalb können wir auch erneute Änderungen in der Zukunft, beispielsweise aufgrund der heutigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten, nicht ausschließen.

Am vergangenen Mittwoch haben wir Sie über den aktualisierten Rahmenhygieneplan informiert und diesen auf unserer Homepage veröffentlicht. Die Änderungen im Vergleich zur Vorfassung waren notwendig, um die Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs umzusetzen und hierfür die Stufenregelung analog dem Schulbereich auszusetzen. Inhaltlich stimmt der aktuelle Rahmenhygieneplan mit den Regelungen der bisherigen Stufe 2 überein, insbesondere musste in Stufe 2 bereits in festen Gruppen gebildet und betreut werden und Kinder mit Schnupfennasen konnten auch weiterhin die Einrichtungen besuchen.

Überarbeitet wurde hingegen die Regelung für den Einsatz von Personal. Hierzu haben wir sehr viele Rückmeldung erhalten. Um den berechtigten Bedenken Rechnung zu tragen, dass erforderliche Atteste/Testergebnisse nach Auftreten von Krankheitssymptomen nicht in angemessener Zeit zu erhalten sind, haben wir uns in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Kultusministerium zu folgenden Änderungen des Rahmenhygieneplans entschlossen, die Sie bereits ab diesem Montag anwenden können:

  • Keine Änderungen gibt es bei Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter und Kindern der Grundschulen/Grundschulstufen. Ihnen ist bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) ein Besuch der Kindertagesbetreuung ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test, nachstehend: AG-Test) oder ärztliches Attest weiterhin möglich.
  • Für ältere Kinder ab Jahrgangsstufe 5 gab es Änderungen im Rahmenhygieneplan der Schulen, die wir nachvollziehen. Ihnen ist der Besuch von Schule und Hort bzw. HPT wieder möglich, wenn nach mindestens 48 Stunden (ab Auftreten der leichten Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen wurde. Die Vorlage eines negativen PCR- oder AG-Tests bzw. eines ärztlichen Attests ist hier künftig nicht mehr erforderlich. Bei der Situation zum häuslichen Umfeld können sich die Einrichtungen mangels eigener Erkenntnisse auf die Angaben der Eltern / Kinder verlassen.
  • Für die Beschäftigten in den Kitas bzw. HPTs mit leichten Symptomen gilt ebenfalls: Der Einsatz in der Kita bzw. HPT ist wieder möglich, wenn nach mindestens 48 Stunden (ab Auftreten der leichten Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Die Vorlage eines negativen PCR- oder AG-Tests bzw. eines ärztlichen Attests ist damit auch hier künftig nicht mehr erforderlich. Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR oder AG-Test) oder einer ärztlichen Bescheinigung ist zudem auch eine vorzeitige Tätigkeit möglich, so dass hier eine Wahlmöglichkeit besteht.
  • Für Kinder jeden Alters und die Beschäftigten in den Kitas bzw. HPTs in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen oder respiratorischen Symptomen gilt unverändert: Eine Betreuung und der Einsatz in der Kita bzw. HPT ist nicht möglich. Die Wiederzulassung nach einer solchen Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Kinder und Beschäftigten bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen PCR- oder AG-Test bzw. eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Auch dazu, wie unter den gegebenen Umständen Öffnungszeiten aufrechterhalten werden können und ob der Rahmenhygieneplan Änderungen zur Frage der Bildung fester Gruppen beinhaltet, haben uns viele Nachfragen erreicht. Wir möchten ihnen daher die aktuellen Regelungen, die auch vor den Änderungen des Rahmenhygieneplans galten, zur Vermeidung von Missverständnissen nochmal darstellen:

Die Bildung der festen Gruppen war bereits veranlasst, wenn die Gesundheitsämter Regelungen nach der bisher geltenden Stufe 2 des Rahmenhygieneplans getroffen hatten. Uns ist bewusst, dass die Bildung fester Gruppen vor allem für Kindertageseinrichtungen, die grundsätzlich nach einem offenen Konzept arbeiten, einen organisatorischen Aufwand darstellt. Deshalb hatten wir die Einrichtungen bereits vor Beginn des Regelbetriebs ab 1. September gebeten, sich auf die möglicherweise notwendig werdenden festen Gruppen vorzubereiten. Die Bildung fester Gruppen mit zugeordnetem Personal hält die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering und Infektionsketten bleiben nachvollziehbar. Sollte eine Infektion auftreten, erleichtert eine Gruppenbildung die Entscheidung, ggf. nur Teile der Einrichtung zu schließen. Dabei gab und gibt das Familienministerium keine konkreten Gruppengrößen vor. Die Gruppengröße ist abhängig von der personellen und räumlichen Ausstattung. Wenn nicht ausdrücklich anderweitig angeordnet, war es auch schon bisher möglich Personal gruppenübergreifend einzusetzen. Dies bleibt auch weiterhin möglich. Auch Kinder können weiterhin in den Randzeiten in einer Gruppe zusammengeführt werden. Dies Randzeitenbetreuung führt zwar zu zusätzlichen Kontakten, allerdings nur für die Kinder und Beschäftigen, die daran beteiligt sind. Damit ist die Gesamtzahl der Kontakte in der Einrichtung weiterhin nachvollziehbar und immer noch viel geringer als bei einem offenen Konzept. Durch die Möglichkeiten der Randzeitenbetreuung soll es Ihnen auch weiterhin ermöglicht bleiben, Ihre gewohnten Öffnungs- bzw. Buchungszeiten anbieten zu können.

Da auch Fragen nach förderrechtlichen Konsequenzen geäußert wurden, haben wir uns dazu bereits mit Ihren Spitzenverbänden ausgetauscht und werden zur Klarstellung und zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs nochmals die Aufsichtsbehörden unterrichten. Zu Ihrer Information werden wir zudem auch unsere FAQ in Kürze entsprechend ergänzen. Es besteht im Ergebnis aber schon jetzt keine Veranlassung, Förderkürzungen fürchten zu müssen. Wenn die klarstellenden Informationen nicht ausreichen sollten und offene Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre zuständige Bewilligungsbehörde.

Abschließend möchten wir nochmals betonen, dass wir uns der täglichen Herausforderungen, die Sie vor Ort zu meistern haben, bewusst sind. Wir wissen um Ihren Einsatz und natürlich auch um die Probleme und Herausforderungen mit denen Sie konfrontiert sind. Deshalb möchten wir uns auch im Namen von Bayerns Familienministerin Carolina Trautner nochmal sehr herzlich bei Ihnen für Ihren Einsatz bedanken und Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin alles uns Mögliche tun werden, um sie dabei nach besten Kräften zu unterstützen.