Pressemitteilung: Corona-Bestimmungen für die Kitas ab 26. April

Corona-Regeln in Aschaffenburg

Ab morgen, 24. April 2021, gilt bundesweit § 28 b des Infektionsschutzgesetzes. In Bayern und damit auch in der Stadt Aschaffenburg gelten zum Teil strengere Regeln als im Bundesinfektionsschutzgesetz.

In Aschaffenburg liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 176,1. Bis der Inzidenzwert 5 Tage in Folge unter 100 sinkt, gelten in der Stadt folgende Regelungen:

Schulen und Kitas: Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 bleiben die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Ausgenommen sind nur die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen. Die Regelung gilt auch hier solange, bis 5 Tage hintereinander der Inzidenzwert unter 100 gesunken ist. Die Regelung, jeweils freitags anhand des Inzidenzwerts zu entscheiden, ob die Schulen und Kitas in der kommenden Woche geschlossen oder geöffnet sind, entfällt somit.

Die Ausnahme für die wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte entfällt.

Maßgeblich sind immer die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Weitere Informationen auch auf der Seite des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/ ((Hinweis für die Redaktionen: Die Seite war heute Vormittag nicht abrufbar))