Testpflicht gem. 406. Newsletter und Rahmenhygieneplan und Testmöglichkeiten im Testzentrum – ÄNDERUNG AB SOFORT!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Stellungnahme des StMAS zu den neuen Regelungen im Rahmenhygieneplan hinsichtlich des Vorgehens bei (möglicher) Erkrankung des Kindes werden Ihnen nachfolgend übermittelt:

„… im NL und im Elternbrief ist ausgeführt, dass ein Besuch der Kita mit leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. Das bedeutet, ein negativer Test ist nur erforderlich, wenn das Kind trotz der Symptome die Kita besuchen will.

So ist dies auch in den FAQ ausgeführt.

Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen, es ist nicht nötig, nach der Genesung erneut einen Test vorzunehmen.

Hatte ein Kind lediglich leichte Symptome und ist es wieder vollständig genesen, weist also keine Symptome mehr auf (bis auf beispielsweise Symptome einer Allergie), so darf es die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle auch ohne die Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder besuchen.

Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist dann notwendig, wenn das Kind die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle trotz der leichten Symptome besuchen möchte.

Laientests sind nicht ausreichend.

Eine bestimmte Dauer, wie lange ein Kind mit leichten Symptomen zuhause bleiben muss, gibt es nicht; dies hängt vom Einzelfall ab und obliegt der Beurteilung des Kita-Personals.  

Wenn Eltern die erforderlichen Tests zum Besuch der Kita nicht beibringen können, muss das Gesundheitsamt zur Klärung herbeigezogen werden.

Lehnen bestimmte Familien Tests generell ab, können die Kinder, sofern ein Test verlangt wird, die Einrichtung nicht besuchen.

Bitte informieren Sie die Eltern, dass es zusätzlich zu den Haus- und Kinderarztpraxen nun die Möglichkeit gibt, dass die Kinder auch im Testzentrum am Volksfestplatz getestet werden können.

Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Anmeldung entweder per Mail oder telefonisch über das Gesundheitsamt :

https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/gesund-soziales/gesund/corona/#Corona-Testzentrum

Freundliche Grüße

Stadt Aschaffenburg 
Jugendamt – Sachgebiet Kindertagesbetreuung