Wichtig! amtliche Bekanntmachung wegen neue Regelungen Kindertagesbetreuung ab dem 10.3.

Neue Regelungen ab dem 10.03.2021 aufgrund der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Aschaffenburg

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV, Stand 08.03.2021) i.Vm. der 11. BayIfSMV;
Bekanntmachung der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen nach gemäß § 18 Abs. 4 und § 19 Abs. 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 5, 19 Abs. 1 Satz 3 der 11. BayIfSMV

Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grundlage der 12. BayIfSMV und § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende

BEKANNTMACHUNG

Die 7-Tage-Inzidenz von 100 mit dem Coronavirus Infizierten pro 100.000 Einwohner in der Stadt Aschaffenburg wurde erneut unterschritten und liegt mit Stand vom 09.03.2021; 03:11 Uhr, lt. Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts, bei 90,1
Folgen ab dem 10.03.2021

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 der 11. BayIfSMV ist in der Stadt Aschaffenburg der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.
  2. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.